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Sachverständigengutachten

Bei bestimmten Genehmigungsverfahren oder zur Unfallaufklärung fordert die Behörde ein Gutachten von bekannt gegebenen Sachverständigen nach §29a des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG).

In unserem Team arbeiten gemäß diesem Gesetz bekannt gegebene Sachverständige.