Sachverständigengutachten
Bei bestimmten Genehmigungsverfahren oder zur Unfallaufklärung fordert die Behörde ein Gutachten von bekannt gegebenen Sachverständigen nach §29a des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG).
In unserem Team arbeiten gemäß diesem Gesetz bekannt gegebene Sachverständige.