Methoden zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften A.17. Brandfördernde Eigenschaften (Feststoffe)

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Prüfung gemäß EG A.17. [Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Anhang „Teil A: Methoden zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, A.17. Brandfördernde Eigenschaften (Feststoffe)]

Brandfördernde / oxidierende Feststoffe sind feste Stoffe oder Gemische, die, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, aber im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen können.

Dieser Test dient zur Ermittlung der brandfördernden Eigenschaften von festen Stoffen und Gemischen als Kriterium zur Bewertung nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten bzw. zur Einstufung in Gefahrenklassen und Verpackungsgruppen im Rahmen einschlägiger Regelwerke, insbesondere nach Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Anhang „Teil A: Methoden zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, A.17. Brandfördernde Eigenschaften (Feststoffe)“

Der Prüf- und Referenzgegenstand werden in verschiedenen Gewichtsverhältnissen mit einer definierten brennbaren Substanz (Cellulose) gemischt. Jedes Gemisch wird dann zu Schüttungen geformt und diese Schüttungen werden an einem Ende angezündet. Die höchste ermittelte Abbrandgeschwindigkeit wird verglichen mit der höchsten Abbrandgeschwindigkeit des maßgebenden Referenzgemisches.

Ein Prüfgegenstand wird als brandfördernd beurteilt, wenn:

  • sie im Vorversuch eine heftige Reaktion zeigt;
  • beim vollständigen Prüfverfahren die höchste Abbrandgeschwindigkeit der Prüfgemische größer oder gleich der höchsten Abbrandgeschwindigkeit des Referenzgemisches aus Cellulose und Bariumnitrat ist.
Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften A.17. Brandfördernde Eigenschaften (Feststoffe)

Abbildung: Form und Zubehör zur Herstellung der Schüttung aus der Verordnung EG Nr440-2008