Bestimmung der Mindestzündenergie in der MIKE 3 Apparatur
Die Bestimmung der Mindestzündenergie eines pulverförmigen Produktes erfolgt nach DIN EN ISO 80079-20-2 (ehemals DIN EN 13821) in der MIKE 3 Apparatur.
Die Mindestzündenergie ist die unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste, in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie, die bei Entladung gerade noch ausreicht, das zündwilligste Gemische eines vorgegebenen Staubes zu entzünden. Die Mindestzündenergie verringert sich mit abnehmender Partikelgröße und mit steigender Temperatur.
Die Apparatur besteht aus einem modifizierten Hartmannrohr aus Glas. In der Mitte des Rohres sind zwei Bohrungen, um die Elektroden einzuführen, die eine Energie zwischen 1 mJ und 1.000 mJ induzieren können. Am Boden der Apparatur befindet sich ein Staub-Dispergiersystem, das mit Druckluft von 7 barü den Staub in der Apparatur aufwirbelt und ein Staub-Luft-Gemisch unterschiedlicher Konzentration erzeugt. Die Zündung des Gemisches erfolgt an den Elektroden. Die Versuche werden mit unterschiedlichen Zündverzögerungszeiten und Zündenergien durchgeführt. Die Beurteilung der Versuchsergebnisse erfolgt visuell. Die Untersuchung der Mindestzündenergie kann sowohl bei Raumtemperatur als auch bei erhöhter Temperatur erfolgen. Die Prüfung kann sowohl mit als auch ohne einen induktiven Widerstand im Zündkreis erfolgen.