Brandfördernde Eigenschaften von Feststoffen: UN Test O.1

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Brandfördernde Eigenschaften von Feststoffen: UN Test O.1

Brandfördernde / oxidierende Feststoffe sind feste Stoffe oder Gemische, die, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, aber im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen können.

Dieser Test dient zur Ermittlung der brandfördernden Eigenschaften von Feststoffen und festen Zubereitungen als Kriterium zur Bewertung nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten bzw. zur Einstufung in Gefahrenklassen und Verpackungsgruppen im Rahmen einschlägiger Regelwerke, insbesondere nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Kapitel 34: Oxidizing Substances of Class 5, Division 5.1, Test O.1

Der Prüfgegenstand und eine definierte brennbare Substanz werden in verschiedenen Gewichtsverhältnissen gemischt. Jedes Gemisch wird zu einem Kegelstumpf geformt und dieser angezündet. Die ermittelte Brenndauer wird verglichen mit der Brenndauer des maßgebenden Referenzgemisches.

Es wird die durchschnittliche Brenndauer der Prüfgegenstand / Cellulose – Gemische (4:1 und 1:1) mit denen von Kaliumbromat / Cellulose verglichen (jeweils der Mittelwert aus 5 Versuchen). Hat eine der Prüfgegenstandsmischungen die gleiche oder eine kürzere Brenndauer als die Referenzmischung Kaliumbromat / Cellulose (3:7), dann ist der Prüfgegenstand brandfördernd.
Einstufung des Prüfgegenstands in Verpackungsgruppen gemäß UN Transportrecht und Kategorien gemäß GHS

  • Verpackungsgruppe I / Kategorie 1: Die Brenndauer eines / der Prüfgegenstandsgemische ist geringer als die des Gemisches Kaliumbromat / Cellulose = 3:2.
  • Verpackungsgruppe II / Kategorie 2: Die Brenndauer eines / der Prüfgegenstandsgemische ist gleich oder geringer als die des Gemisches Kaliumbromat / Cellulose = 2:3. Erfüllt nicht die Kriterien der Verpackungsgruppe I.
  • Verpackungsgruppe III / Kategorie 3: Die Brenndauer eines oder der Prüfgegenstandsgemische ist gleich oder geringer als die des Gemisches Kaliumbromat / Cellulose = 3:7. Erfüllt nicht die Kriterien der Verpackungsgruppe I und II.
  • Nicht klassifiziert nach 5.1 / nicht brandfördernd: Die Brenndauer eines oder der Prüfgegenstandsgemische ist größer als die des Gemisches Kaliumbromat / Cellulose = 3:7 oder das Gemisch entzündet sich nicht.
UN-Test O.1 Versuchsanordnung

Abbildung: Versuchsanordnung für UN Test O.1 (UN-Handbuch, Seite 385)