Brandfördernde Eigenschaften von Feststoffen: UN Test O.3

Kontakt

Dringendes Sicherheitsupdate gewünscht? Dann rufen Sie uns gerne an:
+49 (0) 69 30530012 oder schreiben Sie uns:

Dieses Formular sammelt und verarbeitet Ihre E-Mail-Adresse, bei freiwilliger Angabe auch Ihren Namen und Ihr Unternehmen. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weitere Informationen und Hinweise zum Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Dieses Formular verwendet Sicherheitsfragen zur Vermeidung von Spam-Attacken.

Was ergibt 7+4?

Brandfördernde Eigenschaften von Feststoffen: UN Test O.3

Brandfördernde / oxidierende Feststoffe sind feste Stoffe oder Gemische, die, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, aber im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen können.

Dieser Test dient zur Ermittlung der brandfördernden Eigenschaften von Feststoffen und festen Zubereitungen als Kriterium zur Bewertung nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten bzw. zur Einstufung in Gefahrenklassen und Verpackungsgruppen im Rahmen einschlägiger Regelwerke, insbesondere nach UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Kapitel 34: Oxidizing Substances of Class 5, Division 5.1, Test O.3

Der Prüfgegenstand und eine definierte brennbare Substanz werden in verschiedenen Gewichtsverhältnissen gemischt. Jedes Gemisch wird zu einem Kegelstumpf geformt und dieser angezündet. Die ermittelte Abbrandgeschwindigkeit wird mit der Abbrandgeschwindigkeit der verschiedenen maßgebenden Referenzgemische verglichen.

Die durchschnittliche Abbrandgeschwindigkeit der Prüfgegenstand / Cellulose – Gemische (4:1 und 1:1) wird mit denen von Calciumperoxid / Cellulose verglichen (jeweils der Mittelwert aus 5 Versuchen). Ist die mittlere Abbrandgeschwindigkeit einer der Prüfgegenstands-mischungen gleich oder größer der mittleren Abbrandgeschwindigkeit der Referenzmischung Calciumperoxid / Cellulose (1:2), ist der Prüfgegenstand als brandfördernd einzustufen.

Einstufung des Prüfgegenstands in Verpackungsgruppen gemäß UN Transportrecht und Kategorien gemäß GHS

  • Verpackungsgruppe I / Kategorie 1: Die mittlere Abbrandgeschwindigkeit eines der Prüfgegenstandsgemische ist größer als die des 3:1 Gemisches von Calciumperoxid / Cellulose.
  • Verpackungsgruppe II / Kategorie 2: Die mittlere Abbrandgeschwindigkeit eines der Prüfgegenstandsgemische ist gleich oder größer als die des 1:1 Gemisches von Calciumperoxid / Cellulose. Erfüllt nicht die Kriterien der Verpackungsgruppe I / Kategorie 1.
  • Verpackungsgruppe III / Kategorie 3: Die mittlere Abbrandgeschwindigkeit eines oder der Prüfgegenstandsgemische ist gleich oder größer als die des 1:2 Gemisches Calciumperoxid / Cellulose. Erfüllt nicht die Kriterien der Verpackungsgruppe I und II bzw. Kategorie 1 und 2.
  • Nicht klassifiziert nach 5.1 / nicht brandfördernd: Die mittlere Abbrandgeschwindigkeit ist kleiner als die des 1:2 Gemisches von Calciumperoxid / Cellulose oder das Gemisch entzündet sich nicht.

Abbildung Versuchsanordnung für UN Test O.3 (UN-Handbuch, Seite 398)


UN Test O.3 Versuchsanordnung

Abbildung Versuchsanordnung für UN Test O.3 (UN-Handbuch, Seite 399)