Korrosive Eigenschaften

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Korrosivität gegenüber Metallen

Für die Einstufung nach dem UN-Transportrecht (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods) bieten wir ein Prüfverfahren zur Klassifizierung von gegenüber Metallen ätzenden Stoffen der Klasse 8 an.

Die Prüfung UN Test C.1 nach Abschnitt 37.4 [1] zielt auf die Bestimmung möglicher korrosiver Eigenschaften gegenüber Metallen von Flüssigkeiten und von Feststoffen, die sich während des Transports verflüssigen könnten, ab. Eine Einstufung als gefährliches Gut der Klasse 8 (corrosive substances) muss nach dem UN-Transportrecht immer dann erfolgen, sobald eine Korrosivität gegenüber der Haut oder auch die hier getestete Korrosivität gegenüber Metallen nachgewiesen wurde.

In diesem Prüfverfahren werden Aluminium- und Stahlprüflinge definierten Typs und Größe bei einer Temperatur von 55 °C für mindestens 168 Stunden (7 Tage) in ein mit der zu prüfenden Substanz befülltes Testgefäß gelagert. Dabei muss je eine Metallprobe vollständig in die Prüfflüssigkeit eingetaucht sein, eine weitere bis zur Hälfte und die jeweils dritte Metallprobe verbleibt vollständig im Gasraum. Das Testgefäß muss mit mindestens 1,5 L der zu prüfenden Substanz befüllt sein, weshalb für diese Prüfung eine vergleichsweise große Menge der Testsubstanz benötigt wird. Eine klassische Materialprüfung kann durch dieses Prüfverfahren jedoch nicht ersetzt werden.

Nach Beendigung der Prüfung werden die Metallproben gesäubert, getrocknet, anschließend ausgewogen und mittels Mikroskop untersucht. Unter Berücksichtigung der spezifischen Masse der Metallproben wird so die Korrosionsrate ermittelt. Diese wird nach folgenden Kriterien bewertet:

Flächenkorrosion

Ist die Massenabnahme von einer der drei getesteten Metallproben größer als die theoretisch errechnete Massenabnahme durch Korrosion von 6,25 mm/Jahr, so ist der Test als positiv zu bewerten. Dies entspricht einer Massenabnahme von 13,5 % innerhalb von 7 Tagen bei einer Temperatur von 55 °C. Der Prüfgegenstand gilt demnach als korrosiv gegenüber Metallen. Ist das Testergebnis negativ, wird der Prüfgegenstand als nicht-korrosiv gegenüber Metallen bewertet.

Lochkorrosion

Hier wird die Tiefe des tiefsten Lochs bzw. die größte Reduzierung der Dicke der Metallproben als Bewertungskriterium herangezogen. Die Lochtiefe wird mit Hilfe eines Lichtmikroskops mit Tiefenmesseinheit bestimmt. Wird eine Lochtiefe von >120 µm bei einer Reaktionszeit von sieben Tagen registriert, so wird von einer Lochkorrosion gesprochen.

Flächen- und Lochkorrosion können isoliert oder auch komplementär vorliegen. Sobald jedoch einer der beiden Tests positiv ausfällt, ist der Stoff als korrosiv gegenüber Metallen einzustufen.