Schaumaerosol: Brennbarkeitsprüfung (UN Klasse 2)

Kontakt

Dringendes Sicherheitsupdate gewünscht? Dann rufen Sie uns gerne an:
+49 (0) 69 30530012 oder schreiben Sie uns:

Dieses Formular sammelt und verarbeitet Ihre E-Mail-Adresse, bei freiwilliger Angabe auch Ihren Namen und Ihr Unternehmen. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weitere Informationen und Hinweise zum Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Dieses Formular verwendet Sicherheitsfragen zur Vermeidung von Spam-Attacken.

Was ergibt 7+4?

Schaumaerosol: Brennbarkeitsprüfung (UN Klasse 2)

Dieser Test dient der Einstufung Schaumaerosolen als nicht entzündbar, entzündbar oder extrem entzündbar. Für Schaumaerosole mit einer Sprühweite < 15 cm erfolgt die Einstufung anhand von Flammenhöhe und Brenndauer im Abbrandtest.

Diese Prüfung wird bei Aerosolen mit einer Sprühweite < 15 cm angewendet, welche Schaum, Mousse, Gel oder Paste freisetzen. Das Aerosolprodukt wird auf ein Uhrenglas gesprüht (ca. 5 g) und eine Zündquelle (Kerze, Wachspapier, Streichholz oder Feuerzeug) auf dem Glas positioniert. Es wird beobachtet, ob sich der Schaum, die Mousse, das Gel oder die Paste entzündet oder eine anhaltende Flamme gebildet wird. Eine Entzündung wird als eine stabile Flamme mit einer Brenndauer von ≥ 2 s und einer Flammenhöhe von ≥ 4 cm definiert.

Die Klassifizierung wird wie folgt vorgenommen:

  • Das Aerosol ist als extrem entzündbar einzustufen, wenn die Flammenhöhe ≥ 20 cm und die Brenndauer ≥ 2 s beträgt.
  • Das Aerosol ist als extrem entzündbar einzustufen, wenn die Flammenhöhe ≥ 4 cm und die Brenndauer ≥ 7 s beträgt.
  • Das Aerosol ist als entzündbar einzustufen, wenn die Flammenhöhe ≥ 4 cm jedoch < 20 cm und die Brenndauer ≥ 2 s beträgt.
  • Andernfalls ist das Aerosol als nicht entzündbar