Sprühaerosol: Flammenstrahl- und Fassprüfung (UN Klasse 2)
Dieser Test dient der Einstufung von Sprühaerosolen als nicht entzündbar, entzündbar oder extrem entzündbar. Die Bewertung erfolgt für Sprühaerosole anhand der Flammenlänge im Flammstrahltest sowie ggf. der Äquivalentzeit bzw. Deflagrationsdichte im Fasstest.
Flammstrahltest für Sprühaerosole
Diese Prüfung wird bei Aerosolen mit einer Sprühweite ≥ 15 cm und mehr angewendet.
Das Aerosol wird in Richtung einer Zündquelle gesprüht, die jeweils in Abstandsintervallen von 15 cm steht (Abbildung 2). Es wird beobachtet, ob sich das Aerosol entzündet und eine anhaltende Flamme entsteht. Eine Zündung und anhaltende Flamme ist definiert als stabile Flamme, die für mindestens 5 s besteht. Die Zündquelle ist ein Gasbrenner mit einer blauen, nicht-lumineszierenden Flamme mit 4 – 5 cm Höhe.
Wird bei dieser Prüfung keine Zündung beobachtet, ist weitergehend der Fasstest durchzuführen.
Die Klassifizierung wird wie folgt vorgenommen:
- Das Aerosol ist als extrem entzündbar einzustufen, wenn eine Entzündung in Abstand ≥75 cm erfolgt.
- Das Aerosol ist als entzündbar einzustufen, wenn eine Entzündung in 15 cm ≤Abstand < 75 cm erfolgt.
- Wenn in der Flammstrahlprüfung keine Entzündung oder eine Entzündung < 15 cm auftritt, ist das Ergebnis der Fassprüfung maßgeblich.
Fasstest für Sprühaerosole
Diese Prüfung wird bei Aerosolen mit einer Sprühweite ≥ 15 cm angewendet, sofern in der Flammstrahlprüfung keine Entzündung aufgetreten ist.
Der Inhalt einer Aerosol-Druckgaspackung wird in einen zylindrischen Versuchsbehälter gesprüht, in dem eine brennende Kerze steht (Abbildung 5). Wenn eine zu beobachtende Entzündung auftritt, werden die verstrichene Zeit und die ausgetragene Masse des Aerosols dokumentiert, um die Zündwilligkeit des Aerosolsprays zu bewerten.
Die Klassifizierung ist wie folgt vorzunehmen:
- Das Aerosol ist als entzündbar einzustufen, wenn die Äquivalentzeit in der Fassprüfung ≤ 300 s/m3 oder die Deflagrationsdichte ≤ 300 g/m3
- Andernfalls ist das Aerosol als nicht entzündbar Für diese Einstufung muss ferner eine Verbrennungsenthalpie < 20 kJ/g bestimmt worden sein. Bei einer Verbrennungsenthalpie ≥ 20 kJ/g ist das Aerosol unabhängig vom Ergebnis der Fassprüfung als entzündbar einzustufen.
Die Äquivalentzeit errechnet sich dabei nach:
und die Deflagrationsdichte errechnet sich nach: