Bestimmung des unteren Explosionspunktes (UEP)
Der untere Explosionspunkt ist die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der die Konzentration des gesättigten Dampfes in Luft gleich der unteren Explosionsgrenze ist.
Die Bestimmung des unteren Explosionspunktes erfolgt in Anlehnung an DIN EN 15794. Die verwendete Prüfapparatur ist in Abbildung 1 dargestellt. Zur Prüfung werden ca. 120 – 140 g Produkt in den Glaszylinder (Ø = 88 mm; H = 320 mm) eingefüllt. Der Glaszylinder wird über einen Doppelmantel mittels eines Thermostaten des Typs Ministat 230 der Firma Huber temperiert.
Die Temperaturen der Probe und der darüber befindlichen Gasphase werden registriert. Die Probe wird mindestens 0,5 h gelagert, damit ausreichend Zeit zur Gleichgewichtseinstellung gegeben ist. Nach der Temperierzeit wird mittels eines Zündfunkens (Energie > 1 J) geprüft, ob sich die Gasatmosphäre oberhalb der Probe entzünden lässt.
Der Atmosphärendruck wird während der Messung aufgezeichnet.
Die höchste Temperatur, bei der gerade keine Zündung mehr stattfindet, wird als „Unterer Explosionspunkt bei herrschendem Luftdruck“ UEP0 herangezogen und ist mit dem zum Zeitpunkt der Messung herrschenden Luftdruck entsprechend der folgenden Korrekturformel auf Standarddruck (1013 hPa) umzurechnen:
UEP = UEP0 + 0,025 • (1013 – p);
mit UEP = korrigierter unterer Explosionspunkt in °C; UEP0 = gemessener unterer Explosionspunkt in °C und p = Luftdruck in hPa