Brennzahl, Abbrandgeschwindigkeit

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Brennzahl / Brennverhalten, Abbrandgeschwindigkeit

Wird in einer Produktionsanlage mit pulverförmigen Stoffen gearbeitet, ist die Untersuchung dieser Stoffe in Bezug auf ihr Brenn- und Explosionsverhalten unerlässlich.

Eine wichtige Kenngröße hierfür ist die Brennzahl. Sie ist ein Maß dafür, wie sich ein abgelagerter Staub entzündet und nach einer Entzündung verhält.

Das Brennverhalten ist auch oft bei höheren Temperaturen von Interesse, beispielsweise bei Trocknungsprozessen. Deshalb kann die Brennzahl auch bei einer erhöhten Temperatur von 100 °C bestimmt werden, da sich dabei oft wesentliche Unterschiede im Brennverhalten ergeben.

Sofern der Prüfgegenstand schmilzt und aufgrund des Schmelzens nicht brennt, wird die Prüfung in Mischung mit 20 Gew.-% Kieselgur durchgeführt. Dabei wird untersucht, ob Produktablagerungen in porösen Materialien selbsttätig brennen.

Brennzahl

Beschreibung

Beispiel

1

Kein Anbrennen

Kochsalz

2

Kurzes Anbrennen und rasches Erlöschen

Weinsäure

3

Örtliches Brennen oder Glimmen mit höchstens geringer Ausbreitung

Laktose

4

Durchglühen ohne Funkenwurf (Glimmbrand) oder 
langsame, flammenlose Zersetzung

Tabak

5

Ausbreitung eines offenen Brandes oder Abbrennen unter Funkensprühen

Schwefel

6

Verpuffungsartiges Abbrennen oder rasche, flammenlose Zersetzung

Schwarzpulver

Das Brennverhalten ist allerdings nicht nur für das Anlagensicherheitskonzept von Interesse, sondern auch für die Einstufung von festen Gütern nach dem Transportrecht, GHS bzw. CLP-Verordnung. Die Einstufung für das Transportieren fester Stoffe in Bezug auf ihr Brennverhalten wird mit Hilfe der Abbrandgeschwindigkeit (UN-Test N.1) bestimmt.

Auch hier kann die Brennzahl wertvolle Informationen liefern. Wurde z.B. eine Brennzahl von BZ 1 – BZ 3 bestimmt, so ist eine selbsttätige Brandausbreitung des Prüfgegenstandes nicht zu unterstellen. Dementsprechend kann der Prüfaufwand zur Bestimmung der Abbrandgeschwindigkeit (UN-Test N.1) reduziert werden.
Falls wir Sie bei einer ähnlichen Fragestellung unterstützen können, sprechen Sie uns an. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

Quellen
UN-Transportrichtlinie:
UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods: Manual of Tests and Criteria, Rev. 5 (2009) and UN-Model Regulations, Rev. 19 (2015)

Verordnung EC 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung EC 1907/2006 (REACH)

VDI 2263, Blatt 1: „Untersuchungsmethoden zur Ermittlung von sicherheits-technischen Kenngrößen von Stäuben.“